tag:blogger.com,1999:blog-261562083197581298.post5443952178447748151..comments2024-03-28T19:30:12.505+01:00Comments on Le Penseur: So what?Le Penseurhttp://www.blogger.com/profile/06665587946210444072noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-261562083197581298.post-84487101974208005032014-11-02T20:06:41.583+01:002014-11-02T20:06:41.583+01:00Nein, vom sogenannten gesunden Volksempfinden halt...Nein, vom sogenannten gesunden Volksempfinden halte ich nichts. Näheres bei Gustave le Bon, u.a. -<br />Die meinen, z.B., daß die Obrigkeit moralisch integer sei, daß keiner unschuldig eingelocht wird, daß die Medien die Wahrheit sagen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-261562083197581298.post-38587192027747516152014-11-01T16:11:07.101+01:002014-11-01T16:11:07.101+01:00Strafe soll eine Hemmschwelle aufbauen, um unerwün...Strafe soll eine Hemmschwelle aufbauen, um unerwünschtes Verhalten zu hemmen. Jede Gesellschaft definiert für sich, was unerwünschtes Verhalten ist. Das könnten z. B. auch 100 Stockschläge für Nasenbohren sein. <br /><br />Die Justiz ist bekanntlich die Hure der Macht, es entscheidet also letztlich immer, wer die Macht ausübt. Und da die Welt eine schlechte ist, sind die Dummen und die Gauner die Mächtigen. In dieser Welt ist dann eben das rational, was den Mächtigen gerade konveniert.<br /><br />PS: Natürlich soll jeder kiffen, was ihm beliebt. Aber es kann der Harmloseste nicht in Frieden leben, wenn es den bösen Nachbarn nicht gefällt...Pessimistnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-261562083197581298.post-5132695172288792442014-11-01T10:34:21.687+01:002014-11-01T10:34:21.687+01:00Zum einen: Es gibt durchaus so etwas wie ein gesun...Zum einen: Es gibt durchaus so etwas wie ein gesundes Volksempfinden, das, evolutionär entstanden, gemeinschaftsschädliches Verhalten missbilligt. Die Frage ist, ob dieses Empfinden überall als Hinweis auf die richtige Rechtssprechung gesehen werden darf. Und ich glaube, es taugt als Hinweis wenigstens dort nicht, wo die Ethik der Horde auf den Staat übertragen werden soll.<br /><br />Zum anderen: Was habe ich als Geschädigter davon, dass der als solcher ungeschädigte Staat (oder auch jeder andere Rechtsdurchsetzer) am Verbrecher Rache nimmt? Zunächst einmal, er tut es als mein Anwalt, weil ich dazu nicht in der Lage bin oder weil meine eigene Rechtsdurchsetzung zu gesellschaftlich unerwünschten Externalitäten führen würde. - Es stimmt nun, dass der Schaden, den ich durch die Tat des Täters erlitten habe, durch seine Bestrafung nicht kleiner wird. Aber ich würde es als zusätzlichen Schaden empfinden, wüsste ich, dass der Täter nicht bestraft würde, dass er nicht ebenso litte, wie ich gelitten habe.<br /><br />Dieses Empfinden ist zweifellos archaisch. Aber es ist aus der conditio humana nicht auszulöschen, und solange es das nicht ist, solange es den Neuen Menschen nicht gibt, solange hat ihm - selbstverständlich durch die Vernunft gefiltert - das Strafrecht zu entsprechen.Venatornoreply@blogger.com