tag:blogger.com,1999:blog-261562083197581298.post2580856961598387233..comments2024-03-29T13:27:05.713+01:00Comments on Le Penseur: Wenn ein bis in die Manschettenknöpfe seriös-korrekter Mann wie Dr. Klaus Peter KrauseLe Penseurhttp://www.blogger.com/profile/06665587946210444072noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-261562083197581298.post-14284620638025958632015-11-09T08:09:18.386+01:002015-11-09T08:09:18.386+01:00"Aber selbst Staaten, Demokratien, die Steuer..."Aber selbst Staaten, Demokratien, die Steuern erheben und eintreiben, sind nicht davor gefeit, Selbstmord zu begehen."<br /><br />Das einzige Problem daran ist wie der Selbstmord vonstatten geht. Staaten verschwinden ja meist so einfach nicht. Und schon gar nicht ohne einen massiven Blutzoll. Mir wäre nicht Angst um den Untergang der "Demokratie" - was ich eh für eine Chimäre halte. Denn Demokratie ohne Grundregeln ist wie ein Fisch ohne Wasser, hat keine Chance zu überleben. Demokratie kann nur funktionieren mit einem Schutz von Übergriffen der Mehrheit auf Minderheiten, aber auch anders herum. Wenn Minderheiten beliebig über Mehrheiten vefügen können wir derzeit, dann heißt das immer noch Demokratie nur geht die Herrschaft nicht vom Volk aus. <br /><br />Das ist der zentrale Knackpunkt, hat man Korrekturmöglichkeiten und hat man klare Grundregeln? Genau diese beiden Sachen sehe ich speziell in Deutschland nicht (mehr?) als gegeben an. <br /><br />Fakt ist die ehemalig geltenden Grundregeln werden regelmässig beschnitten oder gar ausgehebelt. Heute ist schon nicht mehr klar, ob das was einem gehört, morgen ebenfalls noch das eigene Eigentum bleibt. <br /><br />Dazu kommt aber ein unausrottbares Problem. Der Glaube an das Gut in einem Staat. Dazu kann ich nur folgendes zitieren:<br />“.. irgendwie und -wo dem Staat, diesem rätselhaften Phantom, das durch die Geschichte der Völker geistert und mit der Vermehrung der Menschheit noch unheimlicher und mächtiger geworden ist als in den Tagen Spartas und des alten Roms.<br />Eine angeblich menschliche Einrichtung ist er, der sein dämonisches Grundwesen aber nie verbergen konnte, Garant der Kriege, Brecher der Rechte, Träger aller Gewalttaten gegen das Einzellebewesen, vom Einbruch in den Hausfrieden, von Erpressung und Raub bis zur Einkerkerung, Folter und Mord. Es gelingt wohl dem hochstehenden Gesetzgeber, ja manchmal sogar höchstentwickelten Völkern, den Dämon für eine Weile nutzbringend hinter das Joch zu spannen, aber dann ist’s als riefe er andere aus der ganzen Welt zu Hiilfe. Es hat noch kein Dämon dem Glück der Menschheit dauerhaft gedient.<br />…<br />Und er (der Staat v. Autor) wendet trotz der gegebenen Garantien allen Scharfsinn auf, das Eigentum zu beschneiden, zu pfänden und am Wachstum zu hindern. Es gibt nur einen Feind des Eigentums, und der heißt Neid<br />…<br />“<br /><br />Ich denke aber der Zug ist abgefahren. Umkehr wäre noch möglich, aber solang die Wahl auf CDU/SPD/Linke/Grüne fällt - keine Chance.FDominicushttps://www.blogger.com/profile/16626953518570086182noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-261562083197581298.post-6668873409589818792015-11-08T19:52:06.435+01:002015-11-08T19:52:06.435+01:00undesverfassungsgericht maßregelt Bildungsminister...undesverfassungsgericht maßregelt Bildungsministerin<br /><br />http://sciencefiles.org/2015/11/07/bundesverfassungsgericht-masregelt-bildungsministerin/<br /><br /><br />Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem Internetauftritt des Bundesbildungsministeriums<br /><br /><br /><br />Am 4. November haben wir einen Beitrag veröffentlicht, in dem wir darauf hingewiesen haben, dass Bundesministerin Wanka die Ressourcen des Bildungsministeriums missbraucht, um Parteipolitik zu betreiben. Dadurch verstößt sie, so haben wir weiter dargelegt, gegen das Neutralitätsgebot, das das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 16. Dezember 2014 (2 BvR 2/14) wie folgt dargestellt hat:<br /><br />“Mitglieder der Bundesregierung haben bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktionen die Pflicht zu strikter Neutralität (4.). Das Neutralitätsgebot gilt, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt (5.). Geltung und Beachtung des Neutralitätsgebots unterliegen bei Äußerungen von Bundesministern uneingeschränkter verfassungsgerichtlicher Kontrolle (6.)”<br /><br />Zwischenzeitlich ist unsere Argumentation – auf welchen Wegen auch immer – beim Bundesverfassungsgericht angekommen und dort bestätigt worden: Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, die von uns beanstandete Pressemeldung von der Interntseite des BMBF zu entfernen.<br /><br />Die Begründung ist eine heftige Ohrfeige für die Bildungsministerin, die ihr Ministerium als Privatbesitz zu betrachten scheint, dessen Ressourcen von ihr nach Belieben genutzt werden können.<br /><br />Dazu schreibt der zweite Senat des Bunderverfassungsgerichts:<br /><br />http://sciencefiles.org/2015/11/07/bundesverfassungsgericht-masregelt-bildungsministerin/<br /><br />http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-080.html<br />Anonymousnoreply@blogger.com